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  • Erklärung zur Barrierefreiheit von halle.de

    Die Stadt Halle (Saale) ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

    Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit ist im Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt BGG LSA Paragraf 16b festgeschrieben.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.halle.de, jedoch nicht für innerhalb der Webseite über iFrame eingebundene Fremdanwendungen.

    Methodik / Erstellung dieser Erklärung

    Die Website wurde durch den technischen Dienstleister der Stadt Halle (Saale) geprüft. Für die Erstellung dieser Erklärung wurde die BITV/WCAG Selbstbewertung genutzt.

    Stand dieser Erklärung: 14.03.2023

    Die Stadt Halle (Saale) verfolgt einen hybriden Ansatz (manuelles und automatisches Testen). Zusätzlich zum Test nutzt die Stadt Halle (Saale) Prüfungstools des Anbieters Siteimprove. Weiterhin nutzen wir Experten in eigener Sache aus einem eigenen Netzwerk für die Prüfung unserer Seiten. (z. B. BFW Berufsförderungswerk Halle – Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte).

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen (Konformitätsstatus)

    Die im Geltungsbereich genannten Webseiten sind nach den geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webseiten für öffentliche Stellen in Sachsen-Anhalt §16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) sowie §11 Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA) überwiegend barrierefrei. Die erreichte Bewertung nach WCAG ist aus folgenden Gründen nicht konform.

    Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

    • Untertitel, Audiodeskription und Volltextalternative für Videos: Videos haben keine Alternativtexte. Nicht für alle aufgezeichneten Videos sind synchrone Untertitel vorhanden, Alternativen für stumme Videos sowie Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos werden nicht angeboten.
      Hinweis: Volltextalternativen stehen zum Teil an anderer Stelle auf der Internetseite. Manche eingebundenen Videos werden lediglich als ergänzende Darstellungsform eingesetzt. Seit März 2020 werden Neuproduktionen qualifiziert untertitelt. Für Videos, die auf der Seite erhalten bleiben sollen (wie Imagefilme), wird eine Alternative erarbeitet.
    • Dienststellenverzeichnis und Schulregister sind nicht über die Tastatur bedienbar.
    • Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
      Hinweis: Die Website enthält ältere und nicht barrierefreie PDF-Dateien. Aufgrund der großen Anzahl der Dokumente werden diese, sofern sie für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind, schrittweise barrierefrei überarbeitet.
    • Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache sind in Sachsen-Anhalt nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesetzgeber fordert jedoch dazu auf, Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereit zu stellen. Auch der Einsatz von Gebärdensprache wäre ein sehr positives Vorgehen, ist jedoch nicht gesetzlich gefordert. (Weitere Informationen unter Überschrift „Erweiterte Anforderungen an die Barrierefreiheit“)
      Hinweis: Die Stadt Halle (Saale) arbeitet daran, diese Darstellungsformen für die genannten Inhalte bis zur nächsten Aktualisierung dieses Dokuments anzubieten.

    Erweiterte Anforderungen an die Barrierefreiheit (mit Bezug zur Deutschen Gebärdensprache und Leichter Sprache)

    Für sachsen-anhaltische öffentliche Stellen gibt es eine erweiterte Verpflichtung nach §11 Absatz 3 BGGVO LSA für:

    • Angebote, die eine Nutzerinteraktion ermöglichen (zum Beispiel ausfüllbare Formulare und die Durchführung von Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozessen) sowie für
    • zentrale Einstiegs- und Navigationsangebote.

    Von diesen heißt es, dass sie die Anforderungen aus der Anlage zur BGGVO „erfüllen“ und ein „höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit anstreben“ sollen.

    Die Anforderungen aus der Anlage der BGGVO LSA entsprechen den Anforderungen der Stufe AAA der WCAG 2.0, einer weitergeltenden Vorgängerversion der geltenden WCAG 2.1.

    Die Anforderungen der Stufe AAA der WCAG 2.0 beinhalten folgende Anforderungen in Bezug auf die Verwendung von Deutscher Gebärdensprache und einfacher (also nicht Leichter) Sprache:

    • 1.2.6 „Gebärdensprache“. Danach sind „(f)ür vorab aufgezeichnete Audio-Inhalte in synchronisierten Medien () Übersetzungen in Deutscher Gebärdensprache bereit-zustellen“. Videos sind hierfür ein typisches Anwendungsbeispiel.
    • 3.1.3 „Ungebräuchliche Wörter“. Danach gibt es „(f)ür Wörter oder Ausdrücke, die in einem ungebräuchlichen oder eingeschränkten Sinn - einschließlich Dialekte und Fachjargon - verwendet werden, () Mechanismen zur Erläuterung.“
    • 3.1.4 „Abkürzungen“. Danach gibt es „(f)ür Abkürzungen () einen Mechanismus, der ihre ausgeschriebene Form bereitstellt oder ihre Bedeutung beschreibt.“
    • 3.1.5 „Einfache Sprache“. Danach ist „(f)ür alle Inhalte die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist. Bei schwierigen Texten werden zu-sätzliche erklärende Inhalte oder grafische oder Audio-Präsentationen zur Verfü-gung gestellt.“
    • 3.1.6 „Aussprache“. Danach gibt es „(f)ür Wörter, deren Sinn ohne die richtige Aus-sprache nicht eindeutig ist, () einen Mechanismus, der die korrekte Aussprache auf-zeigt.“

    Die Stadt Halle (Saale) hat Angebote externer Anbietern für ausfüllbare Formulare (sogenannte Online-Dienste teilweise mit Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozessen) und eine Authentifizierungkomponente zum Bürgerkonto des Landes Sachsen-Anhalt in ihrem Angebot verlinkt. Hieraus begründet sich keine direkte Einflussnahme auf die barrierefreie Gestaltung dieser Angebote nach oben genannten Richtlinien.

    Eigens oder vom direkt mit der Umsetzung beauftragten IT-Dienstleister erstellte Online-Dienste und ausfüllbare Formulare werden größtmöglich nach technischen Möglichkeiten der verwendeten Software barrierefrei gestaltet. 

    Begründung und Hinweise

    Barrierefreiheit ist ein Prozess. Die Stadtverwaltung Halle (Saale) arbeitet beständig an der redaktionellen und technischen Verbesserung ihres Webauftritts.

    Durchsetzungsverfahren

    Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von einem Monat (BGG LSA Paragraf 16b Absatz 4) ganz oder teilweise unbeantwortet oder Sie sind mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden, können Sie sich nach § 17a des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) an die Ombudsstelle der Landesfachstelle für Barrierefreiheit wenden. Diese wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.

    Feedback und Kontakt

    Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an:

    Adresse:
    Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2214013
    Fax: +49 345 2214027

    Kontaktperson: Fr. Thiel
    Online-Redakteurin halle.de und Intranet
    Adresse: Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2214118
    Fax: +49 345 2214027
    Kontakt per E-Mail: